AutoTheorie

Hinweissignale

Ende des Parkierens mit Parkscheibe (Art. 48)

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Das Signal «Ende des Parkierens mit Parkscheibe» (4.19) kennzeichnet das Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe (nach Anhang 3 Ziffer 1) verwenden müssen.
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