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Hinweissignale
Ende des Parkierens mit Parkscheibe (Art. 48)
Das Signal «Ende des Parkierens mit Parkscheibe» (4.19) kennzeichnet das Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe (nach Anhang 3 Ziffer 1) verwenden müssen.
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