Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» (4.20) kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen. Nachzahlen ist in der Regel verboten, ausser die an der Parkuhr angebrachten Bestimmungen gestatten es.