AutoTheorie

Vorschriftsignale

Geradeaus oder Rechtsabbiegen (Art. 24)

geradeaus-oder-rechtsabbiegen-(art.-24)
Das Signal «Geradeaus oder Rechtsabbiegen» (2.40) verpflichtet den Fahrer, an der betreffenden Stelle in einer der angezeigten Richtungen zu fahren.
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