AutoTheorie

Vorschriftsignale

Rechts- oder Linksabbiegen (Art. 24)

rechts-oder-linksabbiegen-(art.-24)
Das Signal «Rechts- oder Linksabbiegen» (2.39) verpflichtet den Fahrer, an der betreffenden Stelle in einer der angezeigten Richtungen zu fahren.
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