AutoTheorie

Vorschriftsignale

Geradeaus oder Linksabbiegen (Art. 24)

geradeaus-oder-linksabbiegen-(art.-24)
Das Signal «Geradeaus oder Linksabbiegen» (2.41) verpflichtet den Fahrer, an der betreffenden Stelle in einer der angezeigten Richtungen zu fahren.
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