Lernfahrten
Wichtig ist, dass die Handbremse für die Begleitperson leicht erreichbar und abstufbar wirksam ist.
Fahrzeuge, bei welchen die Handbremse links vom Fahrer angebracht ist, dürfen nicht als Lernfahrzeuge eingesetzt werden. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrschulfahrzeuge, da diese über Doppelpedale verfügen.) Fahrzeuge, die über eine nicht dosierbare Handbremse verfügen, dürfen ebenfalls nicht für Lernfahrten eingesetzt werden.