Lernfahrten
Motorfahrzeuge, die von Lernenden geführt werden, müssen auf der Rückseite eine blaue Tafel mit einem weissen „L“ angebracht haben.
Wer die L-Tafel bei Lernfahrten nicht anbringt, wird mit CHF 20 gebüsst.
Wenn der Lernende dieses Fahrzeug nicht fährt, muss die Tafel entfernt werden.