Die Haltelinie (weiss, ununterbrochen, quer zur Fahrbahn; 6.10) zeigt an, wo Fahrzeuge beim Signal «Stop» (3.01), bei Lichtsignalen, Bahnübergängen, Fahrstreifen für den abbiegenden Verkehr (Art. 74 Abs. 2) usw. halten müssen. Der vorderste Teil des Fahrzeugs darf die Haltelinie nicht überragen.