AutoTheorie

Markierungen

Vorwarnlinie (Art. 73)

vorwarnlinie-(art.-73)
Vorwarnlinien (weiss, unterbrochen; 6.05) dienen zur Voranzeige von Sicherheitslinien und Doppellinien. Ausserorts müssen sie, innerorts können sie angebracht werden. Vorwarnlinien dürfen von Fahrzeugen mit der gebotenen Vorsicht überfahren und überquert werden. Nicht mehr überholen.
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