AutoTheorie

Markierungen

Doppellinie (Art. 73)

doppellinie-(art.-73)
Doppellinien (Sicherheitslinie neben Leitlinie; 6.04) werden namentlich da angebracht, wo die Sichtverhältnisse eine Einschränkung nur in einer Verkehrsrichtung erfordern. Doppellinien dürfen von Fahrzeugen, die sich auf der Seite der Sicherheitslinie befinden, weder überfahren noch überquert werden. Ist die Leitlinie näher, darf die Doppellinie mit der nötigen Vorsicht überfahren werden.
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