AutoTheorie

Ergänzungssignale

Leichte Motorwagen (Art. 64)

leichte-motorwagen-(art.-64)
Der Geltungsbereich von Signalen kann mittels einer Zusatztafel konkretisiert werden. Eine Zusatztafel mit einem Symbol oder einer entsprechenden Aufschrift bedeutet, dass das Signal, dem die Tafel beigefügt ist, nur für die auf ihr dargestellte Verkehrsart gilt; vorbehalten bleiben die Artikel 15 Absatz 1 und 46 Absatz 2. Steht auf einer Zusatztafeln das Wort «ausgenommen» oder «gestattet» in Verbindung mit einem Symbol oder einer Aufschrift, bedeutet dies, dass das Signal, dem die Tafel beigefügt ist, für die entsprechende Verkehrsart nicht gilt.
Leichte Motorwagen
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