AutoTheorie

Ergänzungssignale

Übernächste Tankstelle (Art. 89)

ubernachste-tankstelle-(art.-89)
Zur Ankündigung der übernächsten Tankstelle kann unter den nach Absatz 1 Buchstaben a und b angebrachten Hinweistafeln die Zusatztafel «Übernächste Tankstelle» (5.17) verwendet werden. Sie wird auf Autobahnen und Autostrassen angebracht.
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