Im Bereich von Verzweigungen von Autobahnen oder Autostrassen wird 500 m vor der Stelle, wo sich die Fahrstreifen vermehren, die Tafel «zweiter Vorwegweiser bei Verzweigungen» (4.68) angebracht; sie nennt die nächsten wichtigen Fernziele sowie allfällige weitere Fernziele, die auf den beiden Fahrbahnästen liegen. Die Tafel wird nötigenfalls durch die «Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen» ersetzt.