Im Bereich von Verzweigungen von Autobahnen oder Autostrassen wird 1000 m vor der Stelle, wo sich die Fahrstreifen vermehren, die Tafel «Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen» (4.67) angebracht ; sie nennt die nächsten wichtigen Fernziele (Art. 49 Abs. 4), die über die beiden Fahrbahnäste erreicht werden können. Die Tafel wird nötigenfalls durch die «Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen» ersetzt.