AutoTheorie

Hinweissignale

Ortsende auf Nebenstrassen (Art. 50)

ortsende-auf-nebenstrassen-(art.-50)
Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund («Ortsende auf Nebenstrassen», 4.30). Die Ortschaftstafel zeigt das Signal «Ortsende auf Nebenstrassen»; sie trägt im oberen Feld den Namen der nächsten Ortschaft, im unteren Feld den Namen des nächsten Fernzieles sowie dessen Entfernung. Folgt eine Gabelung, können zwei Fernziele angegeben werden.
Nach diesem Signal befindet sich der Fahrzeugführer ausserorts auf einer Nebenstrasse. Es gilt Rechtsvortritt. Tempolimiten beachten!
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