Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund («Ortsbeginn auf Nebenstrassen», 4.29). Das Signal «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» wird aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; es darf nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3). Nach diesem Signal befindet sich der Fahrzeugführer innerorts auf einer Nebenstrasse. Es gilt Rechtsvortritt. Tempolimiten beachten!