AutoTheorie

Hinweissignale

Einbahnstrasse (Art. 46)

einbahnstrasse-(art.-46)
Das Signal «Einbahnstrasse» (4.08) kennzeichnet eine Strasse, die nur in der angezeigten Richtung befahren werden darf (Art. 37 VRV1). Am andern Ende der Strasse steht das Signal «Einfahrt verboten» (2.02).
Einbahnstrassen sind der rechten Hälfte einer Strasse gleichgestellt, die für den Verkehr in beide Richtungen offen ist.
Auf Einbahnstrassen darf links angehalten und parkiert werden. An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf rechts wie links vorbeigefahren werden. Wenden ist verboten. Rückwärtsfahren ist verboten.
Auf Einbahnstrassen ist vor dem Abbiegen nach links ganz an den linken Fahrbahnrand einzuspuren, ausser wenn beschränkter Gegenverkehr zugelassen ist.
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