AutoTheorie

Vortrittsignale

Hauptstrasse (Art. 37)

hauptstrasse-(art.-37)
Das Signal «Hauptstrasse» (3.03) kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Fahrer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen (z.B. Art. 19 VRV1).

Das Signal steht bei Beginn der Hauptstrasse und wird innerorts kurz vor, ausserorts kurz nach der Verzweigung wiederholt. Es kann bei unbedeutenden Verzweigungen fehlen.

Für die Kennzeichnung von Hauptstrassen, welche die Richtung ändern, gilt Artikel 65 Absatz 1.

Nationalstrassen, die baulich weder Autobahnen noch Autostrassen sind, werden als Hauptstrassen gekennzeichnet.

Art. 65 Zusatztafeln zu bestimmten Signalen:
Schwenkt die Hauptstrasse nach rechts oder links, wird dem Signal «Hauptstrasse» (3.03) die Zusatztafel «Richtung der Hauptstrasse» (5.09) beigefügt. Diese zeigt den Verlauf einer die Richtung ändernden Hauptstrasse an. In Verbindung mit den Signalen «Stop» und «Kein Vortritt» kündigt sie dem Fahrer auf der Strasse, deren Vortritt aufgehoben ist, an, dass er den Fahrzeugen den Vortritt lassen muss, die auf der Hauptstrasse verbleiben oder diese verlassen. Der breite Strich stellt die Hauptstrasse dar.
3 / 16