AutoTheorie

Vorschriftsignale

Halten verboten (Art. 30)

halten-verboten-(art.-30)
Das Signal «Halten verboten» (2.49) untersagt das freiwillige Halten. Steht das Signal im Bereich des Fahrbahnrandes, gilt es auch für das angrenzende Trottoir. Anfang, Wiederholung und Ende des Verbotes werden durch die «Anfangstafel» (5.05), «Wiederholungstafel» (5.04) und «Endetafel» (5.06) gekennzeichnet. Der Geltungsbereich des Verbotes kann je nach den örtlichen Verhältnissen auch durch die «Richtungstafel» (5.07) angezeigt werden. Zeitweilige Ausnahmen vom Halteverbot werden mit der Zusatztafel «Ausnahmen vom Halteverbot» (5.10) angezeigt.
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