AutoTheorie

Vorschriftsignale

Mindestabstand (Art. 28)

mindestabstand-(art.-28)
Das Signal «Mindestabstand» (2.47) verpflichtet die Fahrer von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, unter sich den angegebenen Mindestabstand einzuhalten.
Das Signal wird, soweit notwendig, namentlich vor Brücken und ähnlichen Kunstbauten angebracht.
Gilt die Vorschrift für eine längere Strecke, wird die Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) beigefügt.
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