Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45) untersagt den Fahrern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
Bei dem Signal dürfen die Fahrer, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge; Art. 11 Abs. 2 Bst. g, 13 Abs. 3 Bst. b, 17 und 161–166 VTS1).2 An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.
Das signalisierte Überholverbot wird mit dem Signal «Ende des Überholverbotes für Lastwagen» (2.56) aufgehoben.