Das Signal «Überholen verboten» (2.44) untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.
Bei dem Signal dürfen die Fahrer, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge; Art. 11 Abs. 2 Bst. g, 13 Abs. 3 Bst. b, 17 und 161–166 VTS1). An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden, links überholen ist verboten.
Das signalisierte Überholverbot wird mit dem Signal «Ende des Überholverbotes» (2.55) aufgehoben.