AutoTheorie

Vorschriftsignale

Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung (Art. 19)

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Das «Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung» (2.10.1) gilt für alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und nach der SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) gekennzeichnet sein müssen; in Tunnels gilt es zusätzlich für alle Beförderungseinheiten, die diesen Fahrzeugen nach der SDR gleichgestellt sind. Bei Tunnels ist die Tunnelkategorie nach Anhang SDR auf einer Zusatztafel mit dem entsprechenden Buchstaben anzuzeigen.
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