Das Signal «Distanzbaken» (1.17) dient zur Warnung vor Bahnübergängen mit Schranken oder Halbschranken, die nach den Artikeln 92 und 93 gekennzeichnet sind. Die Distanzbake mit drei Streifen steht unter den Signalen «Schranken» und «Bahnübergang ohne Schranken», jene mit zwei Streifen nach einem Drittel und jene mit einem Streifen nach zwei Dritteln der Strecke zwischen Vorsignal und dem Bahnübergang.