Längsstreifen für Fussgänger

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Längsstreifen für Fussgänger sind auf der Fahrbahn durch gelbe ununterbrochene Linien abgegrenzt und durch Schrägbalken gekennzeichnet. Sie dürfen von Fahrzeugen nur benützt werden, wenn die Fussgänger nicht behindert werden; Parkieren ist untersagt.

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