Signale
Radstreifen werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene Linie darf weder überfahren noch überquert werden.
Auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen dagegen dürfen andere Fahrzeuge fahren, sofern sie die Radfahrer nicht behindern.
Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Strasse daneben ist verboten; gestattet ist das Anhalten zum Ein- und Aussteigenlassen und für den Güterumschlag.