An folgenden Stellen gilt ein generelles Halteverbot (Parkieren dürfen Sie hier erst recht nicht):
- An unübersichtlichen Stellen
- In Engpässen und neben Hindernissen
- Vor Signalen, wenn sie dadurch verdeckt würden
- Auf Autostrassen
- Auf Autobahnen
- Auf Tram- und Bahngleisen sowie auf Bahnübergängen
- In Tunnels
- Auf Fussgängerstreifen sowie 5 m vor oder neben dem Fussgängerstreifen
- Auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Verzweigungen, die sich näher als 5 m von Querstrassen befinden