Verbot für fahrzeug- ähnliche Geräte (Art. 19)

Verbot für fahrzeug- ähnliche Geräte (Art. 19)
Das Signal «Verbot für fahrzeugähnliche Geräte» (2.15.3) untersagt das Fahren mit Rollschuhen, Skateboards, Inline-Skates, Trottinettes usw.
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