Vortritt
Das Signal Begegnungszone markiert Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, wo Fussgänger und Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (z.B. Rollstuhl, Trottinett etc. ) die komplette Verkehrsfläche benutzen dürfen.
Diese sind gegenüber Motorfahrzeugen in jeder Situation vortrittsberechtigt. Maximal zulässige Geschwindigkeit = 20 km/h.