AutoTheorie

Lernfahrten

Berechtigte Begleitperson

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Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der seit mind. drei Jahren den Führerschein hat und mind. 23 Jahre alt ist.

Auf Lernfahrten muss der Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Der Begleiter muss die Handbremse leicht erreichen können.

Der Begleiter muss ebenso dafür sorgen, dass der Lernfahrer die Verkehrsvorschriften einhält, da er straf- und haftbar ist.

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