AutoTheorie

Markierungen

Ausgeweiteter Radstreifen (Art. 74)

ausgeweiteter-radstreifen-(art.-74)
Ausgeweitete Radstreifen (6.26) sind Radstreifen mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, welche in besonderen Fällen vor Lichtsignalen angebracht werden können. In diesem, mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichneten Bereich, ist es Radfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich nebeneinander aufzustellen und anschliessend bei grünem Licht die Verzweigung zu befahren (in Abweichung von den Artikeln 42 Absatz 3 und 43 Absatz 1 VRV) . Die andern Fahrzeuglenker müssen bei Rot vor der ersten Haltelinie halten.
Das UVEK umschreibt die Einzelheiten in Weisungen.
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