Führungslinie im Anschluss an Wartelinie (Art. 76)
Führungslinien (weiss, unterbrochen; 6.16) dienen der optischen Führung des Verkehrs wie folgt: Sie grenzen bei breiten Einmündungen im Anschluss an Halte- oder Wartelinien (Art. 75) die Fahrbahnen ab (6.16.1).