Die Wartelinie (Reihe weisser Dreiecke quer zur Fahrbahn; 6.13) zeigt an, wo die Fahrzeuge beim Signal «Kein Vortritt» (3.02) gegebenenfalls halten müssen, um den Vortritt zu gewähren (Art. 36 Abs. 2). Die Wartelinie wird, ausser bei Einbahnstrassen, durch eine ununterbrochene Längslinie ergänzt. Der vorderste Teil des Fahrzeuges darf die Wartelinie nicht überragen.