AutoTheorie

Markierungen

Abweispfeile (Art. 74)

abweispfeile-(art.-74)
Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet; 6.07) künden an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist. Blinker stellen. Sobald die Abweispfeile in Sicht kommen, darf man keine Überholmanöver mehr beginnen.
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