AutoTheorie

Halten & Parkieren

Haltestellen des öffentlichen Verkehrs

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Bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs dürfen Sie nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen, sofern Sie die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs nicht behindern.

Der Güterumschlag sowie das Parkieren sind hier verboten.

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