AutoTheorie

Halten & Parkieren

Parkverbotsfeld

parkverbotsfeld

Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotsfelder (gelb mit Diagonalkreuz) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag sind zulässig.

Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), darf das Abstellen der berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.

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