Halten & Parkieren
Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotsfelder (gelb mit Diagonalkreuz) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag sind zulässig.
Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), darf das Abstellen der berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.