AutoTheorie

Ergänzungssignale

Streckenlänge (Art. 64)

streckenlange-(art.-64)
Die Länge der Strecke, auf der eine Gefahr besteht, eine Vorschrift gilt oder ein Hinweis zu beachten ist, wird mit der Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben.
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