AutoTheorie

Hinweissignale

Hinweis auf Polizeistützpunkte (Art. 89 Abs. 5)

hinweis-auf-polizeistutzpunkte-(art.-89-abs.-5)
Zur Ankündigung von Polizeistützpunkten wird 700 - 800 m vor der Zufahrt oder der entsprechenden Ausfahrt die Tafel «Hinweis auf Polizeistützpunkt» (4.71) mit Distanzangabe angebracht. Der Hinweis «Polizei» kann auf den der Wegweisung dienenden Tafeln unter den übrigen Aufschriften in schwarzer Schrift auf weissem Feld wiederholt werden.
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