Die «Nummerntafel für Verzweigungen» (4.59.1) hat ein schwarzes Symbol und eine schwarze Zahl auf weissem Grund; sie kennzeichnet die Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen. Das UVEK legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Nummern fest und erlässt Weisungen über die Ausgestaltung und das Anbringen der Nummerntafeln.