AutoTheorie

Hinweissignale

Nummerntafel für Verzweigungen (Art. 56)

nummerntafel-fur-verzweigungen-(art.-56)
Die «Nummerntafel für Verzweigungen» (4.59.1) hat ein schwarzes Symbol und eine schwarze Zahl auf weissem Grund; sie kennzeichnet die Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen. Das UVEK legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Nummern fest und erlässt Weisungen über die Ausgestaltung und das Anbringen der Nummerntafeln.
68 / 97