AutoTheorie

Hinweissignale

Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung (Art. 54)

abzweigende-strasse-mit-gefahrenstelle-oder-verkehrsbeschrankung-(art.-54)
Die Tafel «Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung» (4.55) mit dem Bild des zutreffenden Gefahren- oder Vorschriftssignals kann kurz vor einer Verzweigung aufgestellt werden, wenn die abzweigende Strasse unmittelbar nach der Verzweigung eine Gefahrenstelle oder eine Verkehrsbeschränkung aufweist.
63 / 97