Wegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen) (Art. 54)
Der «Wegweiser für bestimmte Fahrzeugarten» (4.45) zeigt die Richtung an, welche die mittels Symbolen dargestellten Fahrzeuge einschlagen sollen (z. B. Wegweiser für Lastwagen). Als Vorsignal wird nötigenfalls der «Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten» (4.23) angebracht.