Vorwegweiser mit schwarzer Schrift auf weissem Grund stehen auf wichtigen Nebenstrassen («Vorwegweiser auf Nebenstrassen»; 4.37). Sie befinden sich ausserorts 150 bis 250 m, innerorts 20 bis 100 m vor der Verzweigung, spätestens aber beim Beginn der Einspurstrecke. Die Richtung der Strasse wird durch Striche dargestellt, die dem Verlauf der Fahrbahnen nach der Verzweigung entsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» (4.54) verwendet werden.