AutoTheorie

Hinweissignale

Ortsbeginn auf Hauptstrassen (Art. 50)

ortsbeginn-auf-hauptstrassen-(art.-50)
Auf Hauptstrassen stehen Ortschaftstafeln mit weisser Schrift auf blauem Grund («Ortsbeginn auf Hauptstrassen», 4.27). Die Vorderseite der Ortschaftstafel zeigt das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» mit dem Namen der Ortschaft, unter dem im Grenzgebiet der Kantone die Kennbuchstaben des entsprechenden Kantons stehen. Das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» wird aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; es darf nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3). Nach dem Signal befindet sich der Fahrer innerorts auf einer Hauptstrasse. Tempolimiten beachten!
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