Entfernung und Richtung eines Parkplatzes (Art. 48)
Das Signal «Entfernung und Richtung eines Parkplatzes» (4.22) gibt an, wo der nächste Parkplatz zu finden ist. Es kann mit einem stilisierten Dach entsprechend dem Signal «Parkhaus» ergänzt werden, wenn die Parkierungsflächen gedeckt sind. Anstelle von Motorwagen können auf nach den Absätzen 2 und 6 signalisierten Parkfeldern auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wird.