AutoTheorie

Hinweissignale

Wasserschutz- gebiet (Art. 46)

wasserschutz-gebiet-(art.-46)
Das Signal «Wasserschutzgebiet» (4.10) kennzeichnet ein Gebiet, in dem sich der Fahrer, der eine wassergefährdende Ladung befördert, besonders vorsichtig verhalten muss. Die Länge der Strecke, auf der die erhöhte Sorgfaltspflicht gilt, wird auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben.
11 / 97