AutoTheorie

Vortrittsignale

Doppeltes Andreaskreuz (Art. 93)

doppeltes-andreaskreuz-(art.-93)
Das «Doppelte Andreaskreuz» (3.23; 3.25) kennzeichnet einen Bahnübergang mit mehreren Gleisen.

Der Strassenbenützer muss sich selbst vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist, wenn:

a. das Signal «Strassenbahn» (1.18) angebracht ist;
b. Andreaskreuze nicht mit Blinklichtsignalen oder Lichtsignalen ausgerüstet sind;
c. das gelbe Licht einer Lichtsignalanlage blinkt.2

Liegt ein Bahnübergang in einer durch Lichtsignale (Art. 68–71) geregelten Verzweigung, kann er in die Lichtsignalanlage einbezogen werden.

Ist eine Zusatztafel mit der Aufschrift «Privatübergang» beigefügt, darf der Übergang nur vom Zubringerdienst oder von besonders ermächtigten Personen benützt werden (Art. 17).
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