AutoTheorie

Vortrittsignale

Einfaches Blinklicht (Art. 93)

einfaches-blinklicht-(art.-93)
Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen rot-weiss gestreifte Schranken oder Halbschranken, Blinklichtsignale (3.20; 3.21), Andreaskreuze (3.22–3.25), akustische Signale und Lichtsignale (Art. 68–71). Ausgestaltung und Aufstellung
der Signale, ausgenommen Lichtsignale, bestimmen sich nach Eisenbahnrecht.
Das Blinklichtsignal besteht aus einem schwarzen Dreieck mit rotem Rand und zwei wechselweise blinkenden roten Lichtern nebeneinander («Wechselblinklicht» 3.20) oder ausnahmsweise aus einem rot blinkenden Licht («Einfaches Blinklicht» 3.21). Rotes Blinklicht bedeutet: Halt.
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