Das Signal «Dem Gegenverkehr Vortritt lassen» (3.09) verpflichtet den in Richtung des roten Pfeils fahrenden Fahrer bei Fahrbahnverengungen, dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen. Die Wartepflicht gilt nicht für einspurige Fahrzeuge, deren Fahrer erkennen können, dass die verengte Fahrbahn ein gefahrloses Kreuzen zulässt. Am anderen Ende der Verengung steht das Signal «Vortritt vor dem Gegenverkehr» (3.10).