AutoTheorie

Vortrittsignale

Verzweigung mit Rechtsvortritt (Art. 40)

verzweigung-mit-rechtsvortritt-(art.-40)
Das Signal «Verzweigung mit Rechtsvortritt» (3.06) steht vor unübersichtlichen, gefährlichen Nebenstrassen-Verzweigungen. Es kündigt an, dass bei der nächsten Verzweigung der gesetzliche Rechtsvortritt (Art. 36 Abs. 2 SVG) gilt.

Das Signal «Verzweigung mit Rechtsvortritt» wird nur aufgestellt:
a. wenn der Führer die von rechts einmündende Strasse nicht rechtzeitig erkennen kann;
b. wenn nach mehreren Verzweigungen, die mit dem Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» (3.05) versehen sind, eine Verzweigung folgt, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.
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