Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen (Art. 69)
Zur Regelung des Verkehrs auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen und zur zeitweiligen Sperrung einzelner Fahrstreifen wird folgendes System von über der Fahrbahn angebrachten Lichtsignalen verwendet («Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen»; 2.65): a. grüne, senkrecht nach unten gerichtete Pfeile bedeuten, dass der Verkehr auf dem betreffenden Fahrstreifen gestattet ist; sie müssen erlöschen, sobald dort rote, gekreuzte Schrägbalken oder gelb blinkende Pfeile erscheinen; b. gelb blinkende, schräg nach unten gerichtete Pfeile bedeuten, dass der Führer den betreffenden Fahrstreifen baldmöglichst in der angezeigten Richtung verlassen muss; c. rote, gekreuzte Schrägbalken (rotes Kreuz) bedeuten, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist; der Fahrer muss diesen verlassen und in einem Fahrstreifen weiterfahren, auf dem grüne Pfeile den Verkehr gestatten.